[Lahr] Mehrere Tage berichteten die lokalen Medien über einen Prozess, in dessen Verlauf der Angeklagte Anfang Juli wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs durch das Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde.
Der Verurteilte wurde in den Medien als „Priester einer Freikirche“ oder „Prediger“ betitelt, was in der Öffentlichkeit mit Empörung wahrgenommen wurde. Inzwischen wurde ein Artikel der Badischen Zeitung wieder aus der Internetausgabe gelöscht, da nach Auskunft der Online-Redaktion „weitere Recherchen“ erforderlich seien. Tatsächlich ist das Mitglied der Siebenten-Tags-Adventisten in Lahr niemals angestellter Prediger oder Priester der evangelischen Freikirche gewesen. Der in Russland geborene Vater von drei Kindern sieht sich allerdings selbst als Priester und Familienoberhaupt seiner Familie.
Mit dem Urteil ging das Gericht um mehr als das Doppelte über den Antrag von Staatsanwalt M. Seifert hinaus, der zwölf Monate gefordert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte die zur Tatzeit 13-jährige Freundin seiner Tochter mehrfach zum Teil schwer sexuell missbraucht habe.
Obwohl dem Opfer nach einem ärztlichen Gutachten zugesichert worden war, dass es zu keiner Begegnung mit seinem Peiniger kommen würde, kompromittierte dieser es nach Zeugenaussagen noch im Gerichtsgebäude. So wurde am ersten Prozesstag auf Antrag der Nebenklägerin beschlossen, die Vernehmung des Opfers unter Ausschuss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit des Täters durchzuführen. Dennoch musste ein Schöffe den Angeklagten erst des Gebäudes verweisen, als dieser versuchte, sich dem vor dem Gerichtssaal wartenden Opfer zu nähern.
Am ersten und dritten Verhandlungstag standen die Familie des Täters und der Pastor der Ortsgemeinde im Foyer des Gerichtsgebäudes zusammen. Dabei sollen nach Zeugenaussagen Gebete gesprochen und Segnungen verrichtet worden sein. Dies wurde von der Mutter des Opfers und neutralen Prozessbeobachtern als deplatzierte Verhöhnung des Opfers empfunden.
In Anwesenheit des Beschuldigten, der inzwischen Revision eingelegt hat, versammelte sich am Sonntag unter der Leitung des zuständigen Pastors J. Fries und eines Vertreters des Kirchenvorstandes in Baden-Württemberg die Ortsgemeinde Lahr zu einer Gemeindestunde. Teilnehmer dieses Treffens berichten, der „Straftäter sei hofiert und jegliche kritische Stimme diffamiert worden, bis hin zur namentlichen Verleumdung.“ Führende ehrenamtliche Amtsträger hätten daraufhin ihren kirchlichen Dienst niedergelegt und denken über den Wechsel in eine andere Adventgemeinde nach.
Auch wurde der Hausärztin des Opfers, Dr. I. Wagner im Verlauf der Sitzung vorgeworfen, dass sie sich an die ärztliche Schweigepflicht gehalten habe, anstatt den „kirchlichen Weg“ der Aussprache zu suchen. Weiter habe der ebenfalls aus Russland stammende Pastor Fries die Glaubwürdigkeit des Gerichtes und der Zeitungsberichte in Frage gestellt und die Spaltung der Gemeinde in zwei Lager forciert. Ein Großteil der Gemeindeglieder hat russischen Migrationshintergrund.
Zudem gab Pastor Fries bekannt, seit dem 14. Mai 2009 von den Vorkommnissen gewusst, ein Gespräch mit dem Opfer und seiner Familie aber nicht als notwendig erachtet zu haben. Vielmehr vermute er hinter den Beschuldigungen ein Komplott aufgrund persönlicher Zwistigkeiten innerhalb seiner Kirchengemeinde.
Die Siebenten-Tags-Adventisten setzen sich ganz entschieden für den Schutz von Kindern, Mädchen und Frauen ein. Auf der soeben in Atlanta (Georgia/USA) zu Ende gegangenen 59. Weltsynode der Freikirche wurden von der Vollversammlung mehrere Stellungnahmen gegen den sexuellen Missbrauch beschlossen. So beginnt das Dokument „Die Kirchengemeinde: ein sicherer Ort für Kinder“ mit der Zusicherung: „Die Kirche nimmt ihre Verantwortung zur Verminderung des Risikos von Kindesmissbrauch und -misshandlung im Umfeld ihrer Gemeinden ernst. Zuallererst müssen Kirchenleiter und Gemeindemitglieder selbst nach einem strengen ethischen Verhaltenskodex leben, welcher jegliches Auftreten des Übels der Ausbeutung von Minderjährigen zur Befriedigung von Erwachsenen unmöglich macht.“
In Fällen von Missbrauchsverbrechen spielt die Zeit immer gegen das Opfer. Wunden verheilen nicht sondern hinterlassen irreparable Schäden, wenn die Opfer allein gelassen und als unglaubwürdig abgetan werden. Die Mutter des betroffenen Mädchens, selbst Siebenten-Tags-Adventistin, leidet mit ihrer Tochter, die bis heute traumatisiert und suizidal ist. „Die mehrtägige Zeugenvernehmung und die dreitägige Verhandlungsdauer haben mein Kind erneut psychisch an den Abgrund geführt, so dass sie wieder stationär behandelt werden muss.“ Von ihrer Kirche erwartet sie lediglich die Umsetzung des kircheneigenen Grundsatzes „Opferschutz geht immer vor Täter- und Kirchenschutz.“ (mh)









